KI-Kennzeichnungspflicht ab 2. August 2026: Das müssen Unternehmen jetzt wissen

Ab dem 2. August 2026 gelten in der ganzen EU neue Regeln für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Betroffen sind nicht nur die großen Tech-Konzerne, sondern auch kleine und mittlere Betriebe. Wer einen Chatbot auf der Website laufen hat oder Texte und Bilder mit KI erstellt, muss künftig offenlegen, wo KI im Spiel ist. Besonders spannend wird das für alle, die zuletzt viel mit KI-Bildern gearbeitet haben. Wir sagen Klartext: worum es geht, wen es betrifft und wie Sie sich in Ruhe darauf vorbereiten.

Künstliche Intelligenz gehört längst zum Arbeitsalltag. Chatbots beantworten Kundenanfragen, Texte für Website und soziale Medien entstehen mit KI-Unterstützung, und Bilder sind mit ein paar Klicks fertig. Genau hier setzt die EU an. Mit der KI-Kennzeichnungspflicht, geregelt in Artikel 50 der EU-KI-Verordnung (dem sogenannten EU AI Act), soll klar erkennbar sein, wann man mit einer Maschine statt mit einem Menschen spricht und wann Inhalte künstlich erzeugt wurden. Am 2. August 2026 ist es so weit. Ein guter Moment also, den eigenen KI-Einsatz einmal ehrlich anzuschauen.

Worum geht es bei der KI-Kennzeichnungspflicht?

Der EU AI Act arbeitet nach Risiko. Je nachdem, wie heikel ein KI-System ist, gelten strengere oder lockerere Regeln. Artikel 50 kümmert sich um die Fälle, in denen Menschen über den KI-Einsatz getäuscht werden könnten. Der Grundgedanke ist ganz einfach: Niemand soll unwissentlich mit einer KI schreiben oder KI-Inhalte für echt halten. Es geht nicht darum, KI zu verbieten oder jeden Satz mit einem Warnschild zu versehen. Es geht um Ehrlichkeit an den richtigen Stellen. Und wichtig zu wissen: Diese Pflicht gilt nicht nur für sogenannte Hochrisiko-KI, sondern für jedes System, das in einer der Situationen weiter unten zum Einsatz kommt. Ganz egal, wie groß Ihr Betrieb ist.

Wen betrifft die neue Pflicht?

Die Verordnung kennt zwei Rollen, und viele Unternehmen stecken in mindestens einer davon, oft ohne es zu ahnen. Anbieter sind die, die ein KI-System bauen oder bereitstellen, etwa der Hersteller eines Chatbots. Betreiber sind die, die so ein System im eigenen Namen nutzen, also zum Beispiel der Betrieb, der den Chatbot auf seiner Website einsetzt oder KI-Bilder und Texte veröffentlicht. Kurz gesagt: Betroffen ist so gut wie jeder, der KI zur Kundenkommunikation oder zur Erstellung von Inhalten nutzt. Vom Handwerksbetrieb über das Restaurant bis zur Marketingabteilung. Auch Open-Source-Systeme sind nicht automatisch außen vor.

Was ist konkret betroffen? Die vier Fälle

Artikel 50 knüpft die Pflicht an vier klar umrissene Situationen. Diese vier Punkte können Sie als Aufzählung setzen:

  1. Direkte Interaktion mit Menschen, etwa bei Chatbots und Sprachassistenten. Hier muss klar sein, dass eine KI antwortet und nicht ein Mensch aus dem Team.
  2. Von KI erzeugte Inhalte in Text, Bild, Ton oder Video. Diese müssen so gekennzeichnet sein, dass sie auch technisch als künstlich erzeugt erkennbar sind. Das betrifft ausdrücklich auch KI-Bilder und Grafiken. Ein einheitliches EU-Kennzeichen dafür ist gerade in Arbeit.
  3. Emotionserkennung und biometrische Einordnung. Wer solche Systeme einsetzt, muss die betroffenen Personen informieren. Hier greift zusätzlich die DSGVO.
  4. Deepfakes und KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse. Täuschend echte, künstlich erzeugte oder veränderte Bilder, Töne und Videos müssen offengelegt werden, ebenso KI-Texte, die die Öffentlichkeit über wichtige Themen informieren sollen.

Besonders im Blick: Diese Branchen setzen gerade stark auf KI-Bilder

In den letzten Monaten hat vor allem die Bilderstellung mit KI richtig Fahrt aufgenommen. Viele Betriebe haben gemerkt, wie schnell und günstig sich damit Motive für Website, soziale Medien und Werbung zaubern lassen. Genau hier lohnt jetzt ein zweiter Blick, denn diese Bilder fallen unter die Kennzeichnungspflicht.

Gastronomie und Restaurants

KI-erzeugte Foodfotos, appetitliche Serviervorschläge, Motive für die Speisekarte, Beiträge in den sozialen Medien und Profile bei Lieferdiensten. Gerade hier wird oft mit fotorealistischen Bildern gearbeitet, die echte Gerichte nur nachstellen. Ein Paradebeispiel für Transparenz.

Handwerk und Bau

Von der KI erzeugte Projekt- und Referenzbilder, Visualisierungen nach dem Motto „so könnte es aussehen“, Vorher-nachher-Darstellungen oder generierte Motive für Anzeigen und Flyer.

Weitere Branchen

Auch Immobilien und Einrichtung (virtuelles Staging, erzeugte Raumansichten), Einzelhandel, Fitness und Kosmetik (Produkt- und Lifestyle-Motive für Kampagnen und Onlineshops) arbeiten zunehmend mit KI-Bildern. Der springende Punkt bleibt gleich: Sobald ein KI-Bild eine echte Szene täuschend nachstellt, greifen die neuen Regeln. Rein fantasievolle oder klar künstlerische Motive, etwa ein Drache überm Ladenlokal, gelten dagegen nicht als Deepfake.

Sie arbeiten mit KI-Bildern? Wir gestalten professionell und rechtssicher

Ob Foodfotografie für die Speisekarte, Referenzbilder fürs Handwerk oder Motive für soziale Medien: convi MEDIA übernimmt Ihr Grafikdesign so, dass es überzeugt und die neuen Vorgaben sauber erfüllt. Wir sagen Ihnen, wo eine Kennzeichnung nötig ist, setzen sie dezent und professionell um oder gestalten auf Wunsch echte Alternativen ganz ohne KI.

Worauf Sie besonders achten sollten

Aus den bisherigen Leitlinien der EU-Kommission lassen sich ein paar sehr praktische Punkte ableiten. Diese können Sie gut als Aufzählung setzen:

  • Der Hinweis muss früh und deutlich kommen. Beim Chatbot am Gesprächsanfang, beim Video gleich zu Beginn. Ein Mini-Vermerk im Footer, eine kaum lesbare Bildunterschrift oder ein Satz, versteckt in den AGB, reichen nicht.
  • Nicht jede KI-Nutzung muss gekennzeichnet werden. Reine Hilfsfunktionen wie eine Rechtschreibkorrektur, die am Inhalt nichts Wesentliches ändern, sind ausgenommen. Bei Bildern gilt das Gleiche: Eine dezente Retusche ist etwas anderes als ein komplett erzeugtes Motiv.
  • Prüft ein Mensch den KI-Text vor der Veröffentlichung inhaltlich und übernimmt dafür die Verantwortung, kann die Pflicht entfallen. Ein flüchtiges Durchwinken genügt dafür aber nicht.
  • Offensichtlich Fantastisches ist kein Deepfake. Klar erkennbare Kunst, Satire oder physikalisch unmögliche Bilder fallen nicht unter die strengen Regeln.
  • Für Systeme, die schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, gibt es voraussichtlich eine längere Frist bis zum 2. Dezember 2026, um die technische Kennzeichnung nachzurüsten.

Ein guter erster Schritt: Verschaffen Sie sich einen Überblick, wo überall im Betrieb KI mitmischt. Auf der Website, im Marketing, beim Bildmaterial, im Kundenservice. Und legen Sie fest, wer sich darum kümmert.

Welche Strafen drohen, wenn man es ignoriert?

Artikel 50 ist keine nette Empfehlung. Verstöße gegen die Transparenzpflichten können mit Bußgeldern von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für kleinere Unternehmen und Start-ups gelten zwar angepasste, niedrigere Obergrenzen. Trotzdem sind die möglichen Summen auch für einen Mittelständler nichts, was man auf die leichte Schulter nimmt.

Und dann ist da noch ein zweiter Punkt, den viele unterschätzen: Vertrauen. Kundinnen und Kunden merken sehr wohl, wenn sie hinters Licht geführt werden. Wer offen mit dem eigenen KI-Einsatz umgeht, hat am Ende die Nase vorn. So wird aus der Pflicht ganz nebenbei ein Aushängeschild.

Fazit: Kein Grund, gleich die Schotten dichtzumachen

Die KI-Kennzeichnungspflicht ist kein Bürokratiemonster, das den KI-Einsatz unmöglich macht. Sie verlangt nur einen bewussteren, ehrlicheren Umgang an den Stellen, an denen sonst getäuscht werden könnte. Wer seine Anwendungen kennt, klare Zuständigkeiten schafft und die Hinweise sauber einbaut, ist bestens aufgestellt.

Machen Sie Ihre Website und Ihre Bilder fit für 2026

Ob Chatbot, KI-Texte oder Grafiken: Wir von convi MEDIA schauen mit Ihnen gemeinsam, wo Handlungsbedarf besteht, und sorgen dafür, dass Website und Design die neuen Vorgaben sauber erfüllen. Ohne dass die Conversion leidet. Von der richtigen Kennzeichnung bis zu Grafikdesign, auf Wunsch komplett ohne KI. Regional, persönlich und mit über 15 Jahren Erfahrung für Betriebe aus der Region.t

Jetzt unverbindliches Gespräch vereinbaren. Wir schauen uns Ihre Website und Grafiken gemeinsam an.

Hinweis: Dieser Beitrag ist ein informativer Artikel aus unserem Wissen und unserer Erfahrung heraus und dient der allgemeinen Orientierung. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt sie auch nicht. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres konkreten Falls wenden Sie sich bitte an eine Anwältin oder einen Anwalt, am besten mit Schwerpunkt im IT- und Datenschutzrecht. Stand: Juli 2026. Die Leitlinien der EU-Kommission und der Verhaltenskodex für KI-Inhalte werden laufend konkretisiert.

Über convi MEDIA

Strategisches Webdesign für mehr Sichtbarkeit und Anfragen

convi MEDIA entwickelt moderne Websites für Unternehmen, die nicht nur gut aussehen sollen, sondern messbar mehr Vertrauen, Sichtbarkeit und Anfragen erzeugen. Wir verbinden Webdesign, Local SEO, Technik und Conversion-Strategie zu einem klaren digitalen Auftritt.

Webdesign, SEO & Branding für mehr Sichtbarkeit.

Wir entwickeln digitale Auftritte für Unternehmen, die professioneller wirken, besser gefunden werden und mehr qualifizierte Anfragen gewinnen möchten.

Kostenlose Ersteinschätzung für Ihr Vorhaben.

Ihre Website wurde analysiert.

Sie möchten wissen, welche Punkte wirklich wichtig sind?

Wir prüfen Ihre Website zusätzlich manuell und zeigen Ihnen, wo Sie Sichtbarkeit, Vertrauen, Ladezeit und Anfragen verbessern können.

powered by
Google Bewertungen
convi MEDIA
5,0 / 5 · 16 Bewertungen
Vertrauen durch echte Kundenerfahrungen
Bewertungen ansehen powered by